Haftbefehl gegen Ex-Präsidentin Kirchner in Argentinien bestätigt

Buenos Aires. Ein Berufungsgericht in Argentinien hat nun den Haftbefehl gegen Ex-Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner (2007 ‒ 2015) und ihren ehemaligen Außenminister Héctor Timerman bestätigt.
Am 7. Dezember hatte Richter Claudio Bonadio wegen der vermeintlichen Verschleierungsaffäre rund um das Attentat gegen das jüdische Gemeindezentrum Amia im Jahr 1994 Anklage gegen beide erhoben und Haftbefehle erlassen. Gegen die gewählte Senatorin Fernández wurde in der Zwischenzeit ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, Timerman befindet sich seither gesundheitsbedingt in Hausarrest.

Das Berufungsgericht bestätigte die Anklage wegen Amtsmissbrauchs, Behinderung der Amtsausübung und Beweisverschleierung, strich jedoch den Punkt „Hochverrat“. Zum letzten Mal wurde dieses Delikt in Argentinien im Jahr 1955 gegen den Ex-Präsidenten Juan Domingo Perón zur Anklage gebracht, nachdem dieser vom Militär gestürzt worden war. Den Haftbefehl gegen Fernández und die Untersuchungshaft gegen Timerman hielt das Gericht aufgrund vermeintlicher „Verschleierungsgefahr“ und der Schwere der Anschuldigungen aufrecht.

In einem kürzlich in der New York Times erschienenen Kommentar bezeichnete sich Héctor Timerman als politischen Gefangenen. Er sei schwer an Krebs erkrankt und müsse für jeden Arztbesuch um Erlaubnis bitten. Erneut wies er die ursprünglich von Staatsanwalt Alberto Nisman erhobenen Vorwürfe zurück. Nisman hatte die Theorie verfolgt, Fernández und Timerman hätten mit dem Iran ein zwischenstaatliches Abkommen mit dem Ziel schließen wollen, die Verantwortlichen für das Attentat auf die Amia zu decken.

Der frühere Außenminister betonte erneut, dass selbst der ehemalige Chef von Interpol, Richard Noble, mehrfach aussagte, dass es nie eine Vereinbarung zwischen Argentinien und Interpol gegeben hätte, um die internationale Fahndung nach den verdächtigten Iranern aufzuheben. Den Aussagen Nobles wurden nun seitens des Berufungsgerichts jedoch kein Wert beigemessen.
Fernández und Timerman reichten indes gemeinsam Klage gegen den ermittelnden Richter Claudio Bonadio ein und werfen ihm ihrerseits Amtsmissbrauch und die Manipulation von Beweisen vor. Fernández erklärte, das Vorgehen des Richters „verletzt nicht nur die Rechtsstaatlichkeit, sondern stellt auch den Versuch dar, politischen Gegnern, ihren Laufbahnen und ihren Ideen persönlichen und politischen Schaden zuzufügen“.

veröffentlicht am 23.12.2017  in amerika21.de